Pro Tag 2 Ginkgo+comp. Kapseln unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit einnehmen.
Zusatzinformation: Da dieses Produkt als Nahrungsergänzungsmittel deklariert ist, darf hierfür die deklarierte Dosierung nur 2 Kapsel pro Tag betragen.
Ab 3 Kapseln pro Tag besitzen die Kapseln eine beginnende pharmakologische Wirkung (bezogen auf den Gehalt an Ginkgo-Extrakt), weshalb diese für Nahrungsergänzungsmittel gesetzlich nicht erlaubt ist. Es wäre dann ein registrierungspflichtiges Arzneimittel mit einem dafür erforderlichen arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren, was sehr aufwendig und teuer ist. Der Unterschied zwischen einem Nahrungsergänzungsmittel und einem entsprechenden Arzneimittel ist u.a. die deklarierte Dosierung der Inhaltsstoffe.