Pro Tag 1 Ginkgo+comp. Kapsel unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit einnehmen.
Zusatzinformation: Da dieses Produkt als Nahrungsergänzungsmittel deklariert ist, darf hierfür die deklarierte Dosierung nur 1 Kapsel pro Tag betragen.
Ab 2 Kapseln pro Tag besitzen die Kapseln (gemäß Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2021 - 13 LB 31/14) eine beginnende pharmakologische Wirkung (bezogen auf den Gehalt an Ginkgo-Extrakt von 100mg pro Tagesdosis), weshalb diese Menge von 100mg pro Tag für Nahrungsergänzungsmittel gesetzlich in Deutschland nicht erlaubt ist. Es wäre dann ein registrierungspflichtiges Arzneimittel mit einem dafür erforderlichen arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren, was sehr aufwendig und teuer ist. Der Unterschied zwischen einem Nahrungsergänzungsmittel und einem entsprechenden Arzneimittel ist u.a. die deklarierte Dosierung der Inhaltsstoffe.